Wie erwartet (siehe HIER) hat der Staatsrat festgestellt, dass Frankreich gegen die europäischen Vorschriften zur Einhaltung des Status quo verstoßen hat.
Zur Erinnerung: Die Regierung hat der Europäischen Kommission im Dezember 2022 ihren Dekretentwurf vorgelegt, wie es für jede neue „technische Vorschrift” erforderlich ist, die insbesondere das Verbot der Verwendung bestimmter Produkte betrifft.
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des europäischen Rechts (Richtlinie 2015/1535 vom 9. September 2015) hat die Kommission die Regierung gebeten, die Verabschiedung dieses Dekrets bis Dezember 2023 zu verschieben, da eine europäische Verordnung in Ausarbeitung war.
Daher forderte die Kommission Frankreich auf, dieses Dekret nicht zu verabschieden.
Trotz des Antrags der Kommission auf Aufschub hat die Regierung ihr Dekret am 20. Juni 2023 verabschiedet.
Da die Einhaltung dieser Frist obligatorisch ist, weist die angefochtene Verordnung aufgrund ihrer Verabschiedung vor Ablauf der oben genannten Frist einen wesentlichen Mangel auf, der ihre Aufhebung rechtfertigt.
Für Plastalliance ist es angesichts der bevorstehenden Verabschiedung der europäischen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die ganz andere Bestimmungen vorsieht als das französische Gesetz (AGEC-Gesetz), nicht mehr möglich, dass die Regierung in Zukunft ein neues Dekret verabschiedet.
Unsere Mitglieder, d. h. Obst- und Gemüseproduzenten sowie Verpackungshersteller, können sich darauf verlassen, dass Plastalliance dafür sorgt.