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Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe: Brüssel bringt Ordnung ins Spiel

• 8. Januar 2026 • von Joseph TAYEFEH
Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe: Brüssel bringt Ordnung ins Spiel
Binnenmarkt, fairer Wettbewerb, Recycling und Investitionen: Brüssel schlägt einen Fahrplan vor, der endlich die Sprache der Kunststoffindustrie spricht.

Es gibt Ankündigungen, die eher Beschwörungsformeln gleichen, und andere, die einen echten Kurswechsel markieren.

Das von der Europäischen Kommission vorgestellte Maßnahmenpaket zur Förderung der Kreislaufwirtschaft, insbesondere im Kunststoffsektor, gehört eindeutig zur zweiten Kategorie.

Während sich bestimmte politische Maßnahmen, insbesondere in Frankreich, damit begnügen, abstrakte oder sogar unerreichbare Ziele zu formulieren oder neue Auflagen zu erlassen, geht die EU die strukturellen Hindernisse an, die eine Kreislaufwirtschaft im industriellen Maßstab verhindern: Marktfragmentierung, unlauterer Wettbewerb, regulatorische Instabilität, mangelnde Investitionssicherheit.

Dies ist eine Entwicklung, die Plastalliance seit Jahren fordert und die ich in „Plastique bashing : L’intox ? (Le Cherche Midi, Oktober 2023) theoretisch dargelegt habe.

 Danke, „Super Mario“!

Die Kommission vermittelt nun eine klare Botschaft: Kreislaufwirtschaft ist nicht nur eine Umweltfrage, sondern auch ein Hebel für Wettbewerbsfähigkeit, wirtschaftliche Sicherheit und strategische Unabhängigkeit.

Diese Interpretation deckt sich voll und ganz mit den Feststellungen des im September 2024 veröffentlichten Draghi-Berichts, dem „Kompass des Kompasses”, wie ich ihn genannt habe, der daran erinnert, dass Europa den industriellen Kampf ohne eine effizientere Nutzung seiner Ressourcen nicht gewinnen wird.

Die von der Gemeinsamen Forschungsstelle genannten Zahlen sind eindeutig:

  • bis zu 45 % weniger klimaschädliche Emissionen für den Sektor,

  • eine bessere Dekarbonisierung der Energieversorgung,

  • und eine jährliche Verbesserung der Handelsbilanz um 18 Milliarden Euro bis 2050.

Mit anderen Worten: Kreislaufwirtschaft ist kein moralischer Luxus, sondern eine wirtschaftliche Notwendigkeit.

Eine klare Diagnose zur Krise des europäischen Recyclingsektors

Die Kommission bringt endlich in Worte, was die Industrie vor Ort beobachtet:

  • anhaltende Fragmentierung der Märkte für recycelte Kunststoffe,

  • hohe Energiekosten,

  • Volatilität des Preises für Neuware,

  • unlauterer Wettbewerb durch Drittländer (China wird nicht namentlich genannt, aber alle denken an dieses Land)

  • Finanzielle Verluste und unzureichende Auslastung der Recyclingkapazitäten.

Diese Klarheit ist heilsam.

Denn ohne Markt gibt es keine Kreislaufwirtschaft. Und ohne klare Regeln gibt es keine Investitionen.

Ende des Abfallstatus: ein entscheidender Fortschritt

Zu den wichtigsten Ankündigungen gehört die Schaffung europäischer Kriterien für das Ende der Abfalligkeit von Kunststoffen.

Dies ist eine wichtige Maßnahme.

Schließlich ermöglicht sie es, recycelte Kunststoffe als das zu betrachten, was sie tatsächlich sind: Sekundärrohstoffe, die dazu bestimmt sind, frei im Binnenmarkt zu zirkulieren.

Für Recyclingunternehmen – insbesondere KMU – bedeutet dies:

  • vereinfachte Verwaltungsverfahren, insbesondere für Kleinstunternehmen und KMU

  • mehr Rechtssicherheit,

  • einen reibungsloseren Zugang zu europäischen Absatzmärkten,

  • und eine gleichbleibende Qualität der recycelten Materialien.

Das ist genau die Art von pragmatischer Entscheidung, die die Branche gebraucht hat.

Recycelte Inhaltsstoffe und chemisches Recycling: Das Ende falscher Debatten

Ein weiteres wichtiges Signal: die Durchführungsmaßnahme zum Recyclinganteil von PET-Flaschen.

Die Kommission erkennt ausdrücklich an, dass chemisches Recycling unter strengen Auflagen zusätzlich zum mechanischen Recycling zu den europäischen Zielen beitragen kann.

Dies ist eine lang erwartete Klarstellung, die fruchtlosen ideologischen Debatten ein Ende setzt und den Weg ebnet für:

  • mehr Rechtssicherheit,

  • eine ausgewogene technologische Anerkennung,

  • und vor allem die Freigabe unverzichtbarer Industrieinvestitionen.

Fairer Wettbewerb: eine unverzichtbare Voraussetzung

Die Einführung unterschiedlicher Zollcodes für neue und recycelte Kunststoffe ist eine längst überfällige Maßnahme, die dem gesunden Menschenverstand entspricht.

Schließlich wird sie Folgendes ermöglichen:

  • bessere Rückverfolgbarkeit,

  • eine wirksame Anwendung der europäischen Vorschriften,

  • und eine wirksame Kontrolle der Einfuhren.

Die angekündigte Beobachtung der weltweiten Kunststoffmärkte ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung.

Die europäische Kreislaufwirtschaft wird nicht überleben, wenn sie systematisch mit importierten Produkten konkurrieren muss, die weder denselben Umweltstandards noch denselben sozialen Anforderungen entsprechen.

Investieren, innovieren, kooperieren: die wiedergewonnene industrielle Dimension

Die Unterstützung von Kreislaufwirtschaftsprojekten durch die Europäische Investitionsbank, nationale Banken und überregionale Kreislaufwirtschaftszentren markiert eine Rückkehr zu einer bewussten industriellen Logik.

Zirkularität erfordert:

  • Volumen,

  • intelligente Spezialisierung,

  • grenzüberschreitende Zusammenarbeit,

  • und langfristige Sichtbarkeit.

Das Pilotinstrument zur Koordinierung der Wettbewerbsfähigkeit (CCT) geht in die richtige Richtung.

Bewertung der SUP-Richtlinie: Endlich die Debatte eröffnen

Schließlich ist die angekündigte Bewertung der Richtlinie über Einwegkunststoffe ein wichtiger Schritt.

Bewerten bedeutet nicht aufgeben: Es bedeutet zu überprüfen, ob die Ziele erreicht wurden, zu welchen Kosten und mit welchen tatsächlichen Auswirkungen auf die Umwelt, die Gesundheit und die Industrie.

Plastalliance wird sich voll und ganz an dieser Konsultation beteiligen, da sie davon überzeugt ist, dass eine glaubwürdige Politik auf messbaren Ergebnissen und nicht auf Annahmen beruhen muss.

Eine willkommene Wende, die sich langfristig bestätigen muss

Dieses Maßnahmenpaket löst nicht alle Probleme.

Solange die Deponierung und Verbrennung von Kunststoffverpackungen strukturell rentabler bleibt als das Recycling, wird die Kreislaufwirtschaft trotz bester gesetzgeberischer Absichten fragil bleiben.

Eine Kreislaufwirtschaft lässt sich nicht auf schwachen Negativanreizen aufbauen.

Solange wir durch Steuern und Wirtschaftsmodelle den Materialfluss weiterhin in Richtung einfacher Lösungen (Deponieren oder Verbrennen, auch zur Energiegewinnung) statt in Richtung wertschöpfender Lösungen (Recycling, Wiederverwendung, Reindustrialisierung) lenken, wird der Markt der Abfallentsorger das tun, was er schon immer getan hat: der Rentabilität folgen.

Die massive Abschreckung von der Deponierung und Verbrennung von Kunststoffverpackungen ist daher keine ideologische Haltung, sondern eine industrielle Notwendigkeit.

Dies ist die logische Ergänzung zum Ende des Abfallstatus, zur Wiederbelebung des Marktes für recycelte Materialien und zur Sicherung von Investitionen.

Wenn Europa wirklich will, dass recycelter Kunststoff seinen Platz findet, dann muss es dessen Vernichtung wirtschaftlich unrentabel machen. Das für 2026 angekündigte Gesetz zur Kreislaufwirtschaft wird ein echter Test sein.

Brüssel hat die richtige Tür geöffnet. Nun muss sichergestellt werden, dass nicht alle einfachen Auswege offen bleiben.

Am 8. April 2026 fällte der Staatsrat eine historische Entscheidung und gab Plastalliance Recht: Das höchste Verwaltungsgericht hob den Regierungserlass auf, der Kunststoffbehälter aus unseren Schulkantinen verbannen sollte, indem es dessen gesetzliche Definition schlichtweg aufhob.

Hinter dem juristischen Fachjargon (die Aufhebung von Artikel D. 541-338 des Umweltgesetzbuchs) ist die Botschaft der Richter klar und scharf. Die Regierung hat durch Übereifer und Dogmatismus einen Fehler begangen. Der Staat wurde zudem dazu verurteilt, unserer Gewerkschaft 3.000 Euro zu zahlen.

Deshalb ist diese Entscheidung von grundlegender Bedeutung.

 

Exklusivmeldung für den französischen Staat: Mehrweg ist nicht gleich Einweg!

Um diese Hetzkampagne gegen Plastikbehälter zu rechtfertigen, hat sich die Regierung lange Zeit hinter der Europäischen Union versteckt. Das Argument? „Brüssel ist schuld.“ Der Staatsrat hat diese Ausrede nun zunichte gemacht.

Die Justiz erinnert an eine Selbstverständlichkeit, auf die Plastalliance seit Jahren immer wieder hinweist: Die EU-Richtlinie von 2019 zielt ausdrücklich nur auf die Reduzierung von Einwegkunststoffen ab (und selbst da nur auf bestimmte Artikel wie Strohhalme, Rührstäbchen usw.). Mit dem Versuch, wiederverwendbare und langlebige Kunststoffbehälter auf Umwegen zu verbieten, hat Frankreich eine willkürliche und rechtswidrige Überumsetzung vorgenommen. Wiederverwendbarer Kunststoff ist eine Säule der Kreislaufwirtschaft und hat in unseren Kantinen durchaus seinen Platz.

Indem die Regierung dieses Verbot mit Gewalt durchsetzen wollte, hat sie eine „technische Vorschrift“ geschaffen, die Auswirkungen auf den Wirtschaftsverkehr und den Binnenmarkt hat, ohne sich zuvor die Mühe zu machen, diese der Europäischen Kommission zu melden. Befürchtete sie deren Reaktion und hat sie sie deshalb ignoriert? Ein schwerwiegender Verfahrensfehler, der ihr nun diese Aufhebung einbringt.

Der Ruin der Bürgermeister und die kaputten Rücken der Kantinenmitarbeiter

Über das Gesetz hinaus setzt sich die Realität vor Ort durch. Dieses Verbot, das 2028 in Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern in Kraft treten sollte, war eine finanzielle und soziale Zeitbombe.

Plastik ersetzen? Gut und schön, aber durch was und zu welchem Preis? Glas, Stahl, Aluminium oder Keramik stammen aus extrem energieintensiven Industrien, die stark von fossilen Brennstoffen abhängig sind. Ihre Kosten schießen in die Höhe. Kleinen Gemeinden diese Materialien aufzuzwingen, hieße, sie zu enormen Ausgaben zu verurteilen, die sie nicht mehr tragen können. Ganz zu schweigen von den Transport- und Kraftstoffkosten für die Reinigung, wenn diese nicht internalisiert wird – Kosten, die steigen, je größer das Transportgewicht ist. Das ist keine Theorie, das ist Physik.

Und was ist mit den Menschen? Fragen Sie doch mal die Mitarbeiter der Gemeinde! Wenn man die Plastikbehälter für das Essen durch Edelstahl- oder Glasbehälter ersetzt, erhöht sich das Gewicht der Lasten, die täglich auf Armeslänge getragen werden müssen. Das macht die Mahlzeiten zu einer akustischen Hölle, die sowohl für das Personal als auch für unsere Kinder unerträglich ist.

Der Beweis aus dem Krankenhaus: Kunststoff ist sicher

Ein eindeutiger Beweis für die Absurdität dieser Anti-Kunststoff-Kampagne: Der Staatsrat hat die im Dekret vorgesehenen Ausnahmen für die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe und Neonatologie unangetastet gelassen.

Hier noch einmal die Kunststoffprodukte, die in dieser Liste aufgeführt sind:

„1. Behälter, die Bestandteil eines Medizinprodukts im Sinne von Artikel L. 5211-1 des Gesetzes über das öffentliche Gesundheitswesen sind;

„2. Behälter, die verwendet werden, um ein ausreichendes Maß an Sicherheit und Hygiene für Personen zu gewährleisten, die auf sterile Nahrung angewiesen sind;

„3. Verpackungen für vorverpackte verarbeitete Lebensmittel im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene und von Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, sofern sie nicht zum Aufwärmen bestimmt sind;

„4. Lebensmittelbehälter und Ersatzprodukte im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Ersatzprodukte für die gesamte Tagesration zur Gewichtskontrolle, sofern sie nicht zum Erwärmen bestimmt sind;

„5. Sauger und Verschlussringe für Babyflaschen;

„6. Folien, die als Verschlussfolien, Deckel und andere Verschlussvorrichtungen sowie Dichtungen verwendet werden, sofern sie nicht zum Erhitzen bestimmt sind;

„7. Besteck, sofern dessen Kunststoffteile so gestaltet sind, dass jegliche Verletzungsgefahr für Kleinkinder ausgeschlossen ist;

„8. Behälter, bei denen das Kunststoffelement, das aus ergonomischen Gründen oder als Wärme- oder Schallbarriere dient, nicht mit den Lebensmitteln in Berührung kommt.“

Warum? Weil Kunststoff nach wie vor das sicherste, hygienischste und am besten geeignete Material für kritische Umgebungen ist. Wenn er für unsere Säuglinge im Krankenhaus unverzichtbar und sicher ist, durch welches Wunder sollte er dann plötzlich für 6-Jährige in der Schule giftig werden? Erinnern wir uns daran, dass Kunststoffbehälter in Gefängnissen, im allgemeinen Gesundheitswesen, auf Festivals oder in Fastfood-Restaurants stets zugelassen waren. Wissenschaft und Logik haben letztendlich über die Ideologie gesiegt.

 

Die Einzigen, die nicht wegschauten

In diesem Kampf muss übrigens eine unbequeme Wahrheit hervorgehoben werden: Plastalliance war die einzige Branchenorganisation, die sich für die Verteidigung dieses Sektors stark gemacht hat. Wo andere es vorzogen, aufzugeben, sich zu beugen oder schlichtweg wegzuschauen, weil sie den Kampf angesichts der medialen und politischen Dampfwalze von vornherein als verloren ansahen, haben wir uns geweigert, unsere Industrieunternehmen und die Gemeinden im Stich zu lassen. Wir haben uns für Kampfgeist, juristische Strenge und wissenschaftliche Wahrheit entschieden. Dieses Ergebnis beweist, dass man sich niemals dem Schicksal beugen darf.

Und jetzt? Wir behalten alles im Auge

Mit der Aufhebung der Vorschriften für Behälter bricht das gesamte Verbot zusammen. Kleine wie große Gemeinden haben nun wieder die uneingeschränkte Freiheit, das Material zu wählen, das sie für ihre Kantinen als am besten geeignet, am ergonomischsten und am wirtschaftlichsten erachten.

Sollte die Regierung darauf bestehen und einen neuen Erlass verfassen wollen, sei sie gewarnt: Diesmal wird sie sich der strengen Kontrolle der Europäischen Kommission unterziehen müssen. Und Plastalliance wird dabei sein.  

Der Staatsrat musste unsere übrigen Argumente (insbesondere den Verstoß gegen die neue europäische PPWR-Verordnung über Verpackungen) gar nicht erst prüfen, um den Text für nichtig zu erklären. Wir behalten also unsere Argumente in der Hinterhand.

Plastalliance wird sich auch weiterhin unermüdlich für die industrielle Realität, die Arbeitsplätze in Frankreich und Europa sowie die Freiheit unserer Regionen gegen die Auswüchse einer strafenden Ökologie einsetzen.